Die wichtigsten Infos zu den Herbstentlastungen – Das Thema der Woche
Im August begann die Auszahlung mehrerer Antiteuerungs-Unterstützungen. Da uns dazu viele Anfragen von Seniorinnen und Senioren erreichen, haben wir die wichtigsten Informationen zu den Unterstützungen für Sie zusammengestellt:
Erhöhter Klimabonus und Entlastungsbonus:
Der erhöhte Klimabonus und der Entlastungsbonus werden gemeinsam ausbezahlt und betragen für jeden Erwachsenen zusammen 500 Euro.
Wer erhält den Bonus?
Alle, die vor dem 22. Juli 2022 mindestens seit sechs Monaten in Österreich lebten, also auch alle Pensionistinnen und Pensionisten. Dafür muss kein Antrag gestellt werden, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Wie kommt der Bonus?
Das Klimaministerium zahlt den Bonus aus. Er wird direkt aufs Konto überwiesen.
Wenn Sie kein Konto haben und die Pension bar mit der Post bekommen, erhalten Sieeinen 500-Euro-Sodexo-Gutschein mittels RSa-Brief. Diesen Gutschein können Sie in zahlreichen Geschäften einlösen oder bei der Bank99 in Bargeld wechseln.
Diesen Brief können nur Sie persönlich mit Lichtbildausweis entgegennehmen. Oder Sie stellen einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht aus, die ihm/ihr erlaubt, den Brief für Sie entgegenzunehmen. Das Vollmachtsformular finden Sie auf der Rückseite des Informationsblatts zum Klimabonus, welches mit der Post zugestellt wird. Alternativ können Sie es auch herunterladen und ausdrucken.
Wann kommt der Bonus?
Die Auszahlung von Klima- und Entlastungsbonus hat Ende August begonnen und wird voraussichtlich bis Ende Oktober dauern. Der Bonus wird täglich an rund 300.000 Menschen ausbezahlt. Über die Reihenfolge der Auszahlung entscheidet der Zufall. Das heißt, dass auch Menschen in einem Haushalt, den Klimabonus zu verschiedenen Zeiten erhalten. Daher bitte Geduld. Wichtig aber ist: Alle, die Anspruch auf den Bonus haben, werden ihn auch bekommen.
Einmalzahlungen für Pensionistinnen und Pensionisten bei der Augustpension:
Wer erhält die Zahlungen?
Bezieherinnen und Bezieher einer Bruttopension zwischen 1200 und 1800 Euro erhalten eine außerordentliche Einmalzahlung von 500 Euro.
BezieherInnen der Ausgleichszulage erhalten 14,2% ihrer Pension. Für höhere Pensionen gelten Einschleifregelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Seniorenbundes.
Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung von 300 Euro. Dafür muss kein Antrag gestellt werden, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Wie kommt die Zahlung?
Die Zahlungen werden direkt von der PVA ausbezahlt.
Wann kommt die Zahlung?
Sie haben dieses Geld bereits erhalten, denn es wurde gemeinsam mit der Augustpension Anfang September ausbezahlt. Auf dem Kontoauszug der PVA scheint die außerordentliche Einmalzahlung unter „EINMALIG“ plus Betrag und die 300 Euro für Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage unter „TEUERUNG300,00“ auf.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.seniorenbund.at/entlastungsmassnahmen-2022.
Meine Forderung: Ein umfangreiches Pensionistenpaket gegen die Teuerung!
All diese Unterstützungen sind wichtig, um die steigende Teuerung abzufedern. Angesichts der weiterhin hohen Inflation brauchen die Seniorinnen und Senioren aber weitere, maßgeschneiderte Hilfen, für die ich mich mit ganzer Kraft einsetze. Darum fordere ich bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung zur Pensionsanpassung 2023 ein umfassendes „Pensionistenpaket“, das in Summe die reale Teuerung abdecken muss:
- Volle Inflationsanpassung von 5,8% für ALLE PLUS
- Strompreisbremse und weitere Teuerungsbremsen für Heizkosten, Gas, andere Energiekosten und Benzin PLUS - davon abhängig
- Zusätzliche Anpassungen für niedrige Pensionen und den Mittelstand
Weiters fordere ich:
- Anpassung von Neupensionen: Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es eine Aliquotierung bei der erstmaligen Pensionsanpassung. Das heißt: Bei Pensionsantritt im November oder Dezember entfällt normalerweise die Pensionsanpassung im darauffolgenden Jahr vollständig. Diese Regelung soll dahingehend geändert werden, dass jede/r, die/der eine Pension antritt im darauffolgenden Jahr ab 1.1. die volle Pensionsanpassung erhält. Die Aliquotierung für Neupensionen ist daher ersatzlos aufzuheben.
- Neuer Berechnungszeitraum für gesetzliche Pensionsanpassung: Die gegenwärtige Krise hat uns deutlich die Schwächen aufgezeigt, die der Berechnungszeitraum von August bis Juli für die Pensionsanpassung hat. Daher erneue ich meine Forderung, diesen Zeitraum per Gesetzesänderung zu verschieben. In Zukunft soll nicht die Inflation des vorangegangenen Jahres, sondern die Inflation des laufenden Jahres für die Anpassung herangezogen werden, also der Zeitraum von Jänner bis Dezember. Für die ersten zehn Monate liegt die Inflation jeweils genau vor, für November und Dezember muss sie geschätzt werden. Das bildet die reale Inflation besser ab und ist daher fairer.
Wir müssen Armut verhindern und die Kaufkraft der Seniorinnen und Senioren erhalten. Das ist mein Anspruch in den Verhandlungen mit der Bundesregierung!
Mit den besten Grüßen,
Ihre Ingrid Korosec