PA von LO Ing. Rudolf Strommer zu Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe hat ein Ende!
Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe hat ein Ende!
Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters! Unter diesem Credo hat die Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec einen zähen und ausdauernden Kampf gegen Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe geführt. Ein Kampf, in dem wir einen großen Sieg erringen konnten: Gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadic und Sozialminister Johannes Rauch konnte das Ende der Altersdiskriminierung bei Bankkrediten verkünden werden. Dieser große Erfolg ist ein Meilenstein für die Seniorinnen und Senioren und ermöglicht ihnen mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Alter.
Bisher werden älteren Menschen trotz ausreichender Sicherheiten dringend notwendige Bankkredite oft verweigert. Der Weg zur Bank geschieht aber nicht aus Jux und Tollerei, sondern, um selbstbestimmt leben zu können!
Ältere Menschen nehmen normalerweise keinen Kredit für den Sportwagen oder die Weltreise auf. Sie brauchen einen Kredit, um ihr Haus barrierefrei umzubauen oder um gesetzlich verpflichtende Umrüstungen, wie den Heizkesseltausch, durchführen zu können. Kein Kredit für den Einbau eines Treppenlifts oder den Badezimmerumbau, obwohl das Haus selbst als Sicherheit dient? Das ist nicht nur diskriminierend, sondern erschwert älteren Menschen, so lange wie möglich selbstständig bleiben bzw. in ihrer gewohnten Wohnsituation bleiben zu können!
Gesetzesnovelle nach deutschem Vorbild bringt mehr Selbstbestimmung im Alter
Präsidentin Korosec hat dazu mit dem Österreichischen Bankenverband viele Gespräche geführt, um die Bedingungen der Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren zu verbessern. Die Antwort war immer die Gleiche: „Es tut uns leid. Wir können nichts ändern. Die EU setzt unserem Handlungsspielraum klare Grenzen.“ Das war verwunderlich, denn Deutschland, bekanntlich EU-Mitglied, hatte seit Jahren eine entsprechend Regelung. Korosec war sofort klar: Was in Deutschland Praxis ist, muss auch bei uns möglich sein!
Darum hat sie eine Gesetzesnovelle nach deutschem Vorbild angeregt, die Gespräche mit Justizministerin Alma Zadic dazu waren sehr konstruktiv und im Sinne der älteren Generation. Das Ergebnis: Diskriminierende Praktiken bei der Kreditvergabe werden mit 1. April 2023 ein Ende haben. Ab diesem Zeitpunkt zählen Sicherheiten und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit für die Kreditvergabe und nicht mehr die statistische Lebenserwartung.
Strommer: Das Ende der Altersdiskriminierung bei Bankkrediten ist ein wichtiger Meilenstein für die ältere Generation. Altersdiskriminierung ist in jeder Form inakzeptabel und solange Seniorinnen und Senioren aufgrund ihres Alters benachteiligt werden, solange wird Präsidentin Korosec weiter gegen jede unwürdige Form der Altersdiskriminierung entschieden auftreten! Als Landesobmann des Bgld. Seniorenbundes werde ich sie in jeder Hinsicht dabei unterstützen!