Die Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärzte ist diskriminierend, kontraproduktiv und muss abgeschafft werden! – Das Thema der Woche aktuell
Der Kampf gegen Altersdiskriminierung in allen Lebensbereichen ist mir ein Herzensanliegen. Benachteiligung und Ausgrenzung älterer Menschen betrifft letzten Endes uns alle und darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Im Fall der Altersgrenze für Kassenärztinnen und -ärzte hat Altersdiskriminierung auch negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung.
Aktuell müssen Ärztinnen und Ärzte mit Erreichen des 70. Lebensjahres ihren Kassenvertrag aufgeben und dürfen nur im Ausnahmefall weitermachen. Ich habe in der Kronen Zeitung die Abschaffung dieser Regel gefordert, die ich aus mehreren Gründen für falsch halte.
Ärztinnen und Ärzte sollen weiterarbeiten können und nicht aufhören müssen!
Zuallererst handelt es sich um klare Altersdiskriminierung. Ich frage mich: Warum muss ein 70-Jähriger als Kassenarzt in Pension gehen und ist gezwungen, als Wahlarzt weiterzumachen, wenn er sich weiter um seine Patientinnen und Patienten kümmern möchte? Ärztinnen und Ärzte sollen weiterarbeiten können und nicht aufhören müssen! Ältere Ärztinnen und Ärzten sind ein unersetzlicher Wissenspool. Ihre wertwolle Erfahrung soll für die Patientinnen und Patienten erhalten bleiben.
Bis 2009 war das auch kein Problem. Dann wurde jedoch die Altersgrenze beschlossen, als es einen Überschuss an Jungärztinnen und Jungärzten gab. Diese Regelung war schon damals altersdiskriminierend, mittlerweile ist sie auch noch kontraproduktiv. Aus dem Ärzteüberschuss ist mittlerweile ein Mangel geworden. Aktuell sind 300 Kassenstellen unbesetzt, noch dazu steht eine Pensionierungswelle an, die rund ein Viertel aller Vertragsärztinnen und –ärzte betrifft. Außerdem sehen wir, wie schwer es ist, besonders auf dem Land eine Kassenarztstelle nachzubesetzen. Daher lasse ich den Vorwurf, damit würde den jüngeren Ärztinnen und Ärzten eine Nachfolge erschwert, nicht gelten.
Ärztekammer unterstützt meine Forderung
Nicht zuletzt wurden seit Inkrafttreten der Regelung immer wieder Ausnahmen für Ärztinnen und Ärzte gemacht, die auch über 70 mit Kassenvertrag weiterarbeiten wollen.
Auch Ärztekammer-Vizepräsident Edgar Wutscher hat in der Kronen Zeitung meine Forderung nach Aufhebung der Altersgrenze für Kassenärzte unterstützt, als Grund nennt auch er die Versorgungssicherheit. Jetzt liegt es an Sozialminister Rauch, diese Altersgrenze, die von Anfang an ein Fehler war, so rasch wie möglich abzuschaffen!
Mit den besten Grüßen,
Ihre Ingrid Korosec