Gemeinsamer Haushalt keine Voraussetzung mehr! – Das Thema der Woche
Vergangenes Jahr hat der Nationalrat den Angehörigenbonus im Zuge der Pflegereform beschlossen. Diese Maßnahme, für die ich mich eingesetzt habe, ist ein wichtiges finanzielles Zeichen der Wertschätzung für die zehntausenden Menschen, die sich aufopferungsvoll um ihre Lieben kümmern. Der Bonus wird ab 1. Juli ausbezahlt. Für das Jahr 2023 beträgt er 750 Euro, ab 2024 beträgt der Bonus 1500 Euro jährlich. Bereits damals konnte ich erreichen, dass der Bonus auch an pflegende Angehörige in Pension ausbezahlt wird.
Diese Woche wird im Nationalrat eine weitere Verbesserung beschlossen, die ich gefordert habe: Der Angehörigenbonus wird auch an pflegende Angehörige ausbezahlt, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Die bisherige Regelung hat Kinder, Geschwister und Partner vom Bonus ausgeschlossen, selbst wenn sie nebenan oder eine Straße weiter gewohnt hätten – einfach nur deshalb, weil sie in unterschiedlichen Haushalten leben. Durch die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit erhöht sich der Bezieherkreis des Angehörigenbonus auf rund 80.000 Personen.
Das ist ein Teilerfolg, aber nur eine meiner Forderungen, die die Bundesregierung erfüllt hat. Darum werde ich mich weiter für Verbesserungen beim Angehörigenbonus einsetzen und zwar konkret:
O)Für den Bezug des Angehörigenbonus bereits ab Pflegestufe 3 und nicht erst ab Stufe 4, wie es aktuell vorgesehen ist.
O)Für eine deutliche Anhebung der aktuellen Einkommensgrenzen für den Bezug des Bonus.
Ohne pflegende Angehörige würde unser Pflegesystem zusammenbrechen. Allein die Generation 60 Plus leistet pro Jahr unbezahlt Pflege im Gegenwert von sechs Milliarden Euro. Der Angehörigenbonus ist eine von vielen wichtigen und notwendigen Maßnahmen, um sie zu unterstützen. Dazu gehört auch die Ausweitung der Angebote für leistbare mobile Pflege und dass Angebot und Kosten in jedem Bundesland gleich sind.
Darum werde ich weiter dafür kämpfen, die Interessen der pflegenden Angehörigen durchzusetzen – auch im Rahmen der Verhandlungen zur Pflegereform, deren Wiederaufnahme ich eindringlich fordere.
Wie wird der Bonus ausbezahlt?
Pflegende Angehörige, die bei ihrer pensionsauszahlenden Stelle begünstigt selbst- oder weiterversichert sind, erhalten den Bonus ab 1.7.2023 automatisch, pflegende Angehörige, die bereits in Pension sind, müssen einen Antrag stellen. Sobald die Details dazu bekannt sind, werde ich Sie an dieser Stelle ausführlich darüber informieren.
Mit den besten Grüßen,
Ihre Ingrid Korosec