Die effektivste Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige ist eine umfassende Pflegereform! – Das Thema der Woche
Das zweite große Pflegepaket bringt viele Verbesserungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige. Besonders wichtig: Pflegekräfte dürfen in Zukunft selbstständig eine Ersteinstufung beim Pflegegeld und Erstverordnungen für Medizinprodukte vornehmen, ohne vorher einen Arzt zu konsultieren. Das ist für alle Beteiligten eine große Erleichterung im Alltag und ein logischer Schritt. Denn Pflegekräfte arbeiten am engsten mit den von ihnen betreuten Personen zusammen und kennen deren gesundheitliche Verfassung wie kaum jemand sonst.
Die besten Kompetenzen helfen jedoch nicht, wenn es am nötigen Personal fehlt. Allein bis 2030 brauchen wir 75.000 zusätzliche Pflegekräfte und es ist höchste Zeit, dem Personalmangel entgegenzusteuern. Die Bundesregierung setzt deshalb an zwei großen Hebeln an.
1. Hürdenabbau für ausländische Pflegekräfte
Einerseits werden die Arbeitsbedingungen für ausländische Pflegkräfte durch erleichterte und beschleunigte Nostrifizierungsverfahren – also die Anerkennung ihrer Ausbildung in Österreich – verbessert. Die lange Verfahrensdauer war eine der größten Hürden für ausländische Pflegekräfte mit gleichwertigen Qualifikationen, bei uns tätig zu werden.
2. Attraktivierung der Pflegeausbildung!
Andererseits werden mit der neuen Grundausbildung Pflege als Angebot für Zivildiener sowie der Einführung der Pflegelehre – für welche ich seit Jahren gekämpft habe – zwei wichtige Ausbildungsmöglichkeiten für die Jugend geschaffen. Denn Pflege ist nicht nur Beruf, sie ist vor allem Berufung. Jeder engagierte junge Mensch, den wir für diesen Zweig gewinnen können, ist ein Erfolg.
Ausweitung des Anspruchs auf Pflegekarenz unterstützt das Pflegesystem!
All diese Maßnahmen sind eine indirekte Unterstützung für pflegende Angehörige. Das zweite Pflegepaket bringt auch direkte Verbesserungen. Neben dem Angehörigenbonus, der ab 1. Juli 2023 beantragt werden kann, werden die Möglichkeiten zur Pflegekarenz ausgeweitet. In Zukunft haben auch Menschen, die mit Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt gemeldet, aber nicht mit ihnen verwandt sind, Anspruch auf Pflegekarenz. Das Gleiche gilt für nahe Verwandte, die nicht im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind.
Diese Gesetzesnovellen sind weitere, aber noch lange nicht die letzten Schritte der Pflegereform. Die Pflege ist ein breites Feld, das stetiger Evaluierung und Adaption zur Weiterentwicklung bedarf, wie auch Sozialminister Rauch betont hat. Ich werde mich darum weiterhin für die bestmöglichen Bedingungen und laufende Verbesserungen für Betroffene, ihre Angehörigen und Pflegekräfte einsetzen.
Angehörigenbonus: Antragstellung spätestens ab 1. Juli möglich!
Ab 1. Juli kann der Angehörigenbonus als Unterstützung für pflegende Angehörige beantragt werden. In 2023 beträgt der Bonus 750 Euro, ab 2024 sind es 1500 Euro pro Jahr. Wer als pflegender Angehöriger gemeldet und weiterversichert ist, erhält den Bonus bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen automatisch. Pflegende Angehörige, welche bereits in Pension sind, müssen den Bonus selbst beantragen. Das dafür notwendige Formular wird spätestens ab 1. Juli bei den Sozialversicherungsträgern aufliegen. Beantragt wird der Bonus bei jener Stelle, von der auch das Pflegegeld bezogen wird.
Mit den besten Grüßen,
Ihre Ingrid Korosec