Eine Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit – Das Thema der Woche
Wir hoffen alle lange gesund und munter zu bleiben. Trotzdem sollte man sich Gedanken machen, was passieren soll, wenn es anders kommt.
Ein Unfall, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall kann jede/n von uns treffen. Dann ist es gut, wenn unsere Wünsche den Menschen, die uns nahe stehen, klar sind.
Deshalb sollte man eine Vorsorgevollmacht in Erwägung ziehen. Sie gibt Sicherheit, Ihnen selbst und Ihrer Familie und Ihrem Freundeskreis.
Was bringt mir eine Vorsorgevollmacht?
Vor allem Gewissheit über die eigene Zukunft.
Mit einer Vorsorgevollmacht regelt man selbst, was im Fall eines Unfalls, schwerer Krankheit oder dem Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit passieren und wer sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern soll. Neben medizinischen Entscheidungen fällt auch die Änderungen der Lebensumstände, wie zum Beispiel der Umzug in ein Heim, darunter oder wer für die finanziellen Angelegenheiten zuständig ist.
Wichtig ist: eine Vorsorgevollmacht gilt nur, wenn man selbst nicht entscheiden kann, und schränkt nicht prinzipiell die Geschäftsfähigkeit ein! Man kann auch frei entscheiden, welche Lebensbereiche man regeln möchte. Also, Medizin ja, Finanzen nein – oder umgekehrt.
Wie funktioniert eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht wird zu Lebzeiten angewendet – sie ist kein Testament.
Eine Konto- bzw. Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht gilt unbefristet, kann aber jederzeit widerrufen werden.
Sie muss schriftlich oder persönlich von einem Notar oder einem Erwachsenenschutzverein aufgesetzt und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)registriert werden.
Erwachsenschutzvereine verrechnen dafür 75 Euro. Mit NotarInnen muss das Honorar vorher besprochen werden. Es bewegt sich meist um die 600 Euro.
Die Landesorganisationen des Seniorenbundes bieten kostenlos Beratungen an, wie die Vollmacht am besten erstellt wird. Der Weg zu einem Erwachsenenschutzverein oder Notar bleibt Ihnen aber nicht erspart.
Wen man als Bevollmächtigen einsetzt, will gut überlegt sein. Familie, FreundInnen, PartnerIn, alle sind möglich. Die Personen sollte jedoch in der Nähe leben, um die Aufgaben rasch übernehmen zu können.
Details zur Vorsorgevollmacht:
https://vertretungsnetz.at/fileadmin/user_upload/4_Erwachsenenvertretung/202106_erwschg_broschuere_komplett.pdf
https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patientenrechte/vorsorgevollmacht.html
Adressen von Erwachsenenschutzvereinen finden Sie unter:
https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz/Kontaktadressen-und-Links.html
Mit den besten Grüßen,
Ihre Ingrid Korosec