Kosten für Pensionisten müssen stärker abgefedert werden! - Thema der Woche
Nun sind die neuen Regierungsmitglieder angelobt. Nicht mehr zwei, sondern drei Parteien koalieren im Bund. Das inhaltliche Programm von ÖVP, SPÖ und NEOS umfasst 211 Seiten.
Was ist für die ältere Generation vorgesehen? Und wie ist das zu bewerten?
Positiv ist, dass Vieles von dem, was wir fordern, umgesetzt werden soll. Die wichtigsten Begehren aus meiner Sicht sind die Attraktivierung von freiwilligem Arbeiten in der Pension und analoge Alternativen gegen digitale Altersdiskriminierung.
Arbeiten in der Pension:
Mit Ausdauer habe ich dafür gekämpft, dass sich freiwilliges Arbeiten in der Pension lohnt – dadurch, dass die Sozialversicherungsbeiträge für Dienstnehmer entfallen und eine Flat Tax von 25% eingeführt wird. Das bedeutet deutlich mehr Netto vom Brutto. Ein Beispiel: Bei einem Zuverdienst von 1.000 Euro bleiben 750 Euro.
Digitalisierung:
Auch da haben wir uns durchgesetzt. Alle Zugänge bzw. Anträge im Bereich der öffentlichen Verwaltung müssen künftig auch analog – also in Papierform oder telefonisch - ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben. Und es muss immer Alternativen für jene Menschen geben, die (noch) nicht online sind. Das ist ein Erfolg gegen Altersdiskriminierung. Es darf nämlich niemand zurückgelassen werden!
Es steht aber auch Negatives im Regierungspapier wie die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von 5,1 auf 6% ab 1. Juni. Das lehnen die Seniorenvertreter weiterhin ab, weil es unsozial ist. Pensionistinnen und Pensionisten haben das ganze Arbeitsleben lang Krankenversicherungsbeiträge eingezahlt. 7,5 Prozent des Bruttoeinkommens gingen monatlich an die Sozialversicherung. Und während ihrer Aktivzeit - 40 Jahre und mehr – haben Pensionistinnen und Pensionisten in der Regel wenige Leistungen beansprucht. Sie haben also vorgesorgt. Dazu kommt, dass die höheren Beiträge nicht nur zeitlich begrenzt, sondern dauerhaft zu zahlen sind.
Daher wird es umgehend Gespräche mit der neuen Sozialministerin geben müssen. Es geht darum, dass es nicht nur finanzielle Begünstigungen bei den Rezeptgebühren, sondern auch weitere Abfederungsmaßnahmen für die Pensionistinnen und Pensionisten gibt. Auch weil die Erhöhung der Kassenbeiträge schon ab Mitte des Jahres in Kraft ist, die Neuerungen bei Rezeptgebühr und Medikamentenobergrenze erst später kommen.
Zu den Rezeptgebühren: Derzeit ist für einen Versicherten nur so lange die Rezeptgebühr zu zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Gebühren einen Betrag von 2% seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit. 2026 wird die Rezeptgebühr „eingefroren“ – das heißt: nicht erhöht - und die Arzneimittelobergrenze auf 1,5% des Nettoeinkommens gesenkt.
Das bringt in den meisten Fällen trotz höherer Kassengebühren eine jährliche Ersparnis - aber nur dann, wenn jemand monatlich sehr viele Medikamente einnimmt. Das ist für die Betroffenen gut. Ziel sollte aber sein - einmal mehr das Stichwort Prävention –, dass möglichst viele Menschen gesund in Pension gehen und daher möglichst wenige Medikamente brauchen!
Ihre Ingrid Korosec
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