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    3. Aus für „Mogelpackungen“ ist ein erster guter Schritt - Thema der Woche

    Aus für „Mogelpackungen“ ist ein erster guter Schritt - Thema der Woche

    24. November 2025

    Vergangenen Mittwoch hat es im Nationalrat ein wichtiges Signal gegen die Praxis der „Shrinkflation“ gegeben – also gegen versteckte Preiserhöhungen, bei denen der Inhalt von Produkten bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis reduziert wird.

    Shrinkflation war zuletzt verstärkt in Supermärkten wahrnehmbar: Hersteller reduzieren die Füllmengen, die Verpackung sieht aber gleich aus – für die Kunden ist der Inhalt oft nicht auf den ersten Blick erkennbar.

    Der Konsumentenschutzausschuss des Parlaments hatte bereits im Oktober über Entschließungsanträge von ÖVP, SPÖ und NEOS beraten, um gesetzliche Vorgaben zu schaffen. Ziel war eine „unbürokratische und praxisnahe“ Regelung, die solche Praktiken einschränkt.

    Gesetz gegen Shrinkflation


    Am 20. November ist der Entschließungsantrag der Regierungsparteien im Nationalrat einstimmig angenommen worden. In diesem wird die Regierung aufgefordert, bis Ende 2025 ein Gesetz zur Kennzeichnung von Shrinkflation auf den Weg zu bringen – auf Produktebene und in Supermarktregalen.

    Geplant ist:

    • Lebensmittelhändler müssen künftig 60 Tage lang sichtbar kennzeichnen, wenn ein Produkt weniger Füllmenge hat bei gleichem Preis. Die Kennzeichnungspflicht kann über das Produkt selbst, das Regal oder die unmittelbare Umgebung realisiert werden.
    • Kleine Einzelhändler (bis fünf Filialen) oder Filialen unter 400 m² sind von der Pflicht teilweise ausgenommen.
    • Strafrahmen: Beim ersten Verstoß soll es eine Beratung geben. Beim zweiten drohen Strafen zwischen 2.500 und 10.000 Euro pro Produkt, beim dritten Verstoß bis zu 15.000 Euro
    • Zusätzlich wird die Grundpreisauszeichnung verschärft: Der Grundpreis (z. B. Preis pro Kilogramm oder Liter) muss künftig mindestens halb so groß angegeben werden wie der Verkaufspreis. Salzburger Nachrichten


    Der Beschluss ist ein guter Schritt pro Konsumentenschutz. Die Politik zeigt, dass sie „Mogelpackungen“ nicht mehr tolerieren will.

    Es sollten aber weitere folgen, die vor allem im Sinne von Seniorinnen und Senioren sind.

    Ein großes Problem für vorwiegend Ältere sind die Beschriftungen auf den Lebensmitteln. Die Inhaltsangaben sind so klein geschrieben, dass man sie nicht einmal mit einer Lupe lesen kann. Menschen wollen wissen, was ein Produkt enthält. Sie haben ein Recht darauf. Das müssen die Hersteller gewährleisten.

    Auch bei Rabatten sollte mehr auf die Bedürfnisse der älteren Generation eingegangen werden. Die gibt es oft nur, wenn mehrere Stück von einem Produkt gekauft werden. Das ist weder zeitgemäß noch gerecht.

    Immer mehr Menschen leben in Single-Haushalten. Laut Statistik Austria waren die größte Gruppe der Alleinlebenden 2024 über 64-Jährige (605.000 bzw. 34,3 Prozent dieser Altersgruppe), davon waren mehr als zwei Drittel Frauen (425.000). An zweiter Stelle: 55- bis 64-Jährige.

    Diese Menschen haben von dieser Form der Rabatte nichts, die sie angesichts der enormen Teuerung vor allem jetzt brauchen.

    Daher: Mehr Fokus auf die immer größer werdende Zahl an älteren Menschen, deren Kaufkraft gebraucht wird. Mit der Altersdiskriminierung muss in allen Lebensbereichen Schluss sein!

    Ihre Ingrid Korosec

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