FinanzOnline: Neue Stellvertreterregelung bringt Erleichterung - Thema der Woche
Sie möchten FinanzOnline für steuerliche Angelegenheiten nutzen, brauchen dazu aber die Hilfe einer Vertrauensperson?
Viele Seniorinnen und Senioren haben mir in den letzten Monaten geschildert, dass z.B. ihre Arbeitnehmerveranlagung mit ID Austria, von einer Vertrauensperson digital gemacht werden könnte, es aber nicht möglich sei.
Bisher war das auch nicht möglich.
Ich habe daher bereits im März 2025 Finanzminister Markus Marterbauer schriftlich auf dieses Problem hingewiesen und eine Lösung eingefordert.
Jetzt gibt es die Möglichkeit durch das neue Service der so genannten „Unentgeltlichen Vertretung“, mit der Sie sich unentgeltlich und sicher von einer Vertrauensperson Ihrer Wahl vertreten lassen können.
Auch wenn es leider einige Zeit gedauert hat. Entscheidend ist: Das Problem wurde erkannt und gelöst. Seniorinnen und Senioren können sich nun offiziell, transparent und sicher helfen lassen – und bleiben dennoch jederzeit selbstbestimmt.
Mit der neuen Stellvertreterregelung wird somit ein wichtiger Schritt für die gleichberechtigte Teilnahme an digitalen Prozessen gesetzt.
Ich möchte alle Seniorinnen und Senioren ermutigen, sich zu melden, wenn etwas nicht funktioniert oder im Alltag Probleme bereitet.
Die „Stellvertreterregelung“ ist ein positives Beispiel dafür, dass Rückmeldungen aus der Praxis entscheidend sind, damit Verbesserungen umgesetzt werden können. Wenden Sie sich dafür gerne an mich persönlich oder an Ihre Landesorganisationen des Seniorenbundes.
Wahlfreiheit zwischen analog und digital muss bestehen bleiben
Gleichzeitig ist mir wichtig festzuhalten: Der analoge Weg ist und muss weiterhin möglich bleiben. Wer Formulare lieber persönlich oder auf Papier erledigt, darf durch die Digitalisierung nicht benachteiligt werden.
So funktioniert die Stellvertreterregelung bei FinanzOnline
· Formular „FON-UV1 – Unentgeltliche Vertretung“ ausfüllen.
· Es ist auf www.bmf.gv.at/formulare oder im Finanzamt erhältlich.
· Das unterschriebene Formular wird vom Vertreter oder von der Vertreterin über den eigenen FinanzOnline Zugang unter „Vertretungsbeziehung verwalten“ hochgeladen.
· Vorteil: Der oder die Vertretene benötigt dafür keine ID Austria oder EU-eID.
· Die Vertretungserlaubnis ist jederzeit widerrufbar
Was kann die Vertretung in FinanzOnline erledigen?
Nach erfolgter Prüfung gibt es eine Nachricht an die beteiligten Personen und die Vertretung kann bereits aktiv werden. Sofort können über FinanzOnline unter anderem Steuererklärungen eingereicht, Ratenzahlungen beantragt oder Guthaben rückerstattet werden. Das ist auch dann möglich, wenn der Vertretene selbst noch nie oder gar keinen Zugang zu FinanzOnline hatte. Alle Handlungen sind dabei klar als Vertretungshandlungen gekennzeichnet. Besteht ein eigener FinanzOnline-Zugang, kann der Vertretene weiterhin selbst aktiv werden.
Umfang, Dauer und Zustellung
Die unentgeltliche Vertretung umfasst alles, was auch dem Vertretenen in FinanzOnline zur Verfügung steht, und kann nicht auf einzelne Handlungen beschränkt werden. Sie kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Eine Zustellvollmacht ist nicht enthalten – Bescheide und Schreiben werden weiterhin direkt an den Vertretenen zugestellt, können aber bei elektronischer Zustellung auch von der Vertretung eingesehen werden.
Jederzeit widerrufbar
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden – entweder durch den Vertretenen (postalisch oder über FinanzOnline) oder durch den Vertreter oder die Vertreterin selbst. Damit bleibt die volle Kontrolle jederzeit beim Vertretenen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf: www.bmf.gv.at/unentgeltlichevertretung
Ihre Ingrid Korosec


