Wer nicht digital ist, darf nicht draufzahlen! - Thema der Woche
Bank- oder Versicherungsgeschäfte, Arzttermine, Behördengänge, Förderungen, Tickets, Vorteilspreise bei Lebensmitteln. Die Liste der Angelegenheiten, die nur noch digital zu erledigen sind, wird immer länger. Ohne Smartphone, Apps oder Internet ist kaum noch etwas möglich. Was für Jüngere selbstverständlich ist, stellt für viele Seniorinnen und Senioren eine große Hürde dar.
Nicht jeder ist mit Computern aufgewachsen oder hatte die Möglichkeit, den Umgang mit digitalen Geräten zu erlernen. Kleine Schriften auf dem Bildschirm, unverständliche Fachbegriffe, ständig neue Passwörter oder Updates können schnell überfordern. Dazu kommt die Angst, etwas falsch zu machen, betrogen zu werden oder wichtige Daten zu verlieren. Manch ältere Menschen schämen sich, um Hilfe zu bitten, und ziehen sich deshalb zurück.
Viele Seniorinnen und Senioren wenden sich an mich – und schildern ihre Probleme. Die Bandbreite der Schwierigkeiten ist groß.
Beispiel 1: Bei den Wiener Linien sind nicht alle Kundinnen und Kunden gleich. Einzelfahrscheine kosten unterschiedlich viel – je nachdem, ob man sie digital oder analog kauft. Die digitalen sind günstiger. Das ist inakzeptabel! Es darf nicht sein, dass man mehr zahlen muss, weil man kein Handy besitzt oder Schwierigkeiten mit der Handhabung hat. Ein Ticket am Schalter oder Automaten darf niemals teurer sein als ein digitales! Dazu kommt auch noch, dass Einzelfahrten für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren seit 1. Jänner 3,20 Euro kosten - eine mehr als doppelte Preissteigerung, eine um 113 Prozent!
Beispiel 2: Die Geräte-Retter-Prämie, die vorher Reparaturbonus geheißen hat, ist nur online zu beantragen - oder mit der ID Austria. Auch die Liste der Partnerbetriebe gibt es nur online. Wer keinen digitalen Zugang hat, wird also benachteiligt.
Die Reaktion des zuständigen Umweltministeriums, sich „Hilfe aus der Familie“ zu holen, zeigt für mich einen groben Mangel an Sensibilität und mangelndes Wissen über die Lebensrealität vieler – nicht nur älterer – Menschen. Selbstbestimmung endet dort, wo jemand gezwungen ist, andere um Hilfe zu bitten. Menschen ohne Internet dürfen nicht zu Bittstellern gemacht werden!
Einsicht im Sinne Älterer hat es in einem anderen Bereich gegeben – bei der Arbeitnehmerveranlagung. Der Österreichische Seniorenbund hat am 18. März des Vorjahres an Finanzminister Markus Marterbauer geschrieben und um Änderungen ersucht, da für viele Seniorinnen und Senioren die Arbeitnehmerveranlagung durch FinanzOnline mittels ID-Austria nicht bzw. nur schwer möglich ist. Wir haben eine Lösung gefordert. Die gibt es nun - durch die Möglichkeit einer Stellvertretung für FinanzOnline. Man kann sich in FinanzOnline in allen steuerlichen Angelegenheiten unentgeltlich vertreten lassen.
So schön einzelne Erfolge sind – es darf nicht sein, dass immer erst gehandelt wird, wenn Seniorenvertreter sowie Seniorinnen und Senioren aufschreien, aufzeigen und kämpfen.
Analoges muss auch künftig bei Allem mitgedacht werden! Ich fordere einmal mehr die gesetzliche Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes um den Diskriminierungspunkt „Alter“ und die Ergänzung des Gleichheitsgrundsatzes um „Altersdiskriminierung“ in der Bundesverfassung. Wenn Appelle nicht reichen, muss ein Rechtsanspruch her!
Zum Thema gibt es auch einen Bericht der ORF-Sendung „Hohes Haus“ vom 8. Jänner 2026, ab Minute 22:26 on.orf.at/video/14310574/hohes-haus-vom-08022026
Ihre Ingrid Korosec


