Mehr Netto vom Brutto für freiwilliges Arbeiten in der Pension: Der 15.000-Euro-Freibetrag per 1.1.2027 muss fair gestaltet werden – auch für Frauen! - Thema der Woche
Viele Seniorinnen und Senioren arbeiten auch in der Pension weiter – sei es aus Freude an der Aufgabe oder weil die steigenden Fixkosten den Zuverdienst notwendig machen.
Aber nach Abzug der Steuern bleibt oft weniger als erwartet. Und Nachzahlungen im Folgejahr führen oft zu bösen Überraschungen.
Die Bundesregierung hat vergangenes Jahr versprochen: Ab dem 1. Jänner 2027 soll ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten kommen.
Die Verhandlungen haben begonnen - und in den kommenden Monaten soll das Gesetz beschlossen werden.
Das ist ein Erfolg unserer Hartnäckigkeit, auf den wir stolz sein können.
Aber der Teufel steckt - wie so oft - im Detail – oder im Kleingedruckten.
Wie sich jetzt herausstellt, soll – wenn es nach der Bundesregierung geht - 40 Jahre Erwerbstätigkeit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme sein – auch für Frauen.
Und da sage ich klar: Das ist nicht fair. Das werde ich nicht akzeptieren.
Warum? Weil sie:
- in einer Zeit gelebt haben, in der die gesellschaftliche Akzeptanz für arbeitende Frauen und Mütter fehlte
- mangels Kinderbetreuungsplätzen zu Hause bleiben mussten
- Karenzregelungen hatten, die mit den heutigen nicht vergleichbar sind
- jahrelang Angehörige gepflegt haben
Ich fordere daher 30 Jahre Anspruchsvoraussetzung für Frauen.
Denn Frauen, die heute in Pension sind oder in Pension gehen, hatten schlichtweg nicht die gleichen Chancen auf eine durchgehende Erwerbsbiografie wie Männer - und daher wären 40 Jahre Erwerbstätigkeit eine unerreichbare Hürde.
Ich kämpfe weiter dafür, dass sich Arbeit im Alter lohnt – und zwar fair für alle – auch für Frauen!
Ihre Ingrid Korosec
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